Auf einen Blick
Kolleg-Forschungsgruppen in den Geistes- und Sozialwissenschaften ist eine nationale Förderung vom Typ „Wettbewerblich" von Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG). Antragsberechtigte: Siehe die offizielle DFG-Ausschreibung: antragsberechtigt sind in der Regel Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an deutschen Hochschulen und Forschungseinrichtungen; die Bedingungen variieren je Ausschreibung. Bewerbungsschluss ist der 3. März 2027. Antragstellung über die offizielle Ausschreibung auf www.dfg.de.
- Betrag
- Zur Ausschreibung
- Frist
- 3. Mär 2027
- Art
- Wettbewerblich
- Status
- Offen
Das Programm
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) bietet erneut die Gelegenheit zur Einreichung von Antragsskizzen für Kolleg-Forschungsgruppen in den Geistes- und Sozialwissenschaften. Kolleg-Forschungsgruppen sind ein speziell auf geistes- und sozialwissenschaftliche Arbeitsformen zugeschnittenes Förderangebot. Eine Kolleg-Forschungsgruppe ermöglicht ein Zusammenwirken besonders ausgewiesener Wissenschaftler*innen zur Weiterentwicklung und Bearbeitung eines geistes- oder sozialwissenschaftlichen Forschungsthemas an einem Ort.
Wer antragsberechtigt ist
Siehe die offizielle DFG-Ausschreibung: antragsberechtigt sind in der Regel Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an deutschen Hochschulen und Forschungseinrichtungen; die Bedingungen variieren je Ausschreibung.
So wird beantragt
Antragstellung über das elan-Portal der DFG nach den Vorgaben der offiziellen Ausschreibung.
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